Förder-Wissen
Förderungen kombinieren: die Regeln, die über Tausende Euro entscheiden
Ob sich eine Sanierung doppelt fördern lässt, entscheidet sich pro Programmpaar. Ein Beispiel: Der Steuerbonus nach §35c EStG und der BAFA-Zuschuss schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus – Sie müssen sich entscheiden. Ein kommunaler Zuschuss wie das Mainzer Förderprogramm kann dagegen mit der KfW-Heizungsförderung kumulierbar sein, während er sich mit BAFA-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme ausschließt. Wer die Paare nicht kennt, verschenkt Geld oder riskiert Rückforderungen.
Zwei Grundregeln helfen bei der Orientierung: Erstens gilt bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Obergrenze von 60 Prozent Gesamtförderung, wenn Landes- oder Kommunalmittel dazukommen. Zweitens haben BAFA-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik einen gemeinsamen Kostentopf von 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr (60.000 Euro mit Sanierungsfahrplan) – die Maximalzuschüsse einzelner Maßnahmen dürfen also nicht einfach addiert werden. Die KfW-Heizungsförderung hat davon getrennt ihren eigenen Topf.
Der Förder-Kompass hinterlegt für jedes erfasste Programmpaar, ob es kumulierbar oder ausgeschlossen ist – mit Klartext-Begründung aus den Richtlinien. Der kommende Förder-Check rechnet daraus automatisch die beste erlaubte Kombination für Ihr konkretes Vorhaben aus.
Die wichtigsten Eckwerte
- BEG-Gesamtdeckel
- max. 60 % Förderung bei Kombination mit Landes-/Kommunalmitteln
- BAFA-Kostentopf
- 30.000 EUR je Wohneinheit und Jahr (60.000 EUR mit iSFP) – gemeinsam für alle Einzelmaßnahmen
- Steuerbonus §35c
- Entweder Steuerbonus ODER Zuschuss – nie beides für dieselbe Maßnahme
- KfW-Heizungsförderung
- Eigener Kostentopf, getrennt von den BAFA-Einzelmaßnahmen
Datenstand: 20 Programme, zuletzt geprüft am 02.07.2026. Maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.
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