Förder-Wissen
Fenster und Türen: Zuschuss oder Steuerbonus – was lohnt sich?
Für den Austausch von Fenstern und Außentüren gibt es zwei staatliche Wege, die sich gegenseitig ausschließen: den BAFA-Zuschuss über die BEG-Einzelmaßnahmen (15 Prozent, mit Sanierungsfahrplan 20 Prozent der förderfähigen Kosten) oder den Steuerbonus nach §35c EStG (20 Prozent der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen).
Der BAFA-Weg bringt das Geld schneller und lässt sich mit dem iSFP-Bonus auf 20 Prozent heben – verlangt aber einen Antrag vor Vorhabensbeginn und die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Der Steuerweg ist formal einfacher (Fachunternehmerbescheinigung genügt, kein Antrag vorab), wirkt aber nur, wenn genug Einkommensteuer anfällt, und zahlt sich erst über die Steuerbescheide der Folgejahre aus.
In beiden Fällen gelten technische Mindestanforderungen an die neuen Fenster und die Pflicht zur Umsetzung durch ein Fachunternehmen. Und in beiden Fällen zählt der Fenstertausch in den gemeinsamen BEG-Kostentopf bzw. den §35c-Höchstbetrag – wer weitere Maßnahmen plant, sollte die Reihenfolge durchrechnen. Der Förder-Kompass zeigt künftig für Ihre konkrete Situation, welcher Weg mehr bringt.
Die wichtigsten Eckwerte
- BAFA-Zuschuss
- 15 % (20 % mit iSFP), max. 12.000 EUR/Jahr mit iSFP
- Steuerbonus §35c
- 20 % über drei Jahre, max. 40.000 EUR je Objekt insgesamt
- Ausschluss
- Zuschuss und Steuerbonus nie für dieselbe Maßnahme
- Pflicht
- Fachunternehmen + technische Mindestanforderungen (U-Werte)
Datenstand: 20 Programme, zuletzt geprüft am 02.07.2026. Maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.
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