Förder-Wissen
Dämmung fördern lassen: 15 bis 20 % Zuschuss für die Gebäudehülle
Dämmmaßnahmen an Dach, Fassade, Kellerdecke oder oberster Geschossdecke werden über die BAFA-Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bezuschusst. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, kommen 5 Prozentpunkte dazu – und der jährliche Kostendeckel verdoppelt sich von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Mit iSFP sind so bis zu 12.000 Euro Zuschuss pro Jahr möglich.
Der Kostendeckel gilt gemeinsam für alle Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik im selben Kalenderjahr: Wer Dach und Fenster zusammen saniert, teilt sich den Topf – die Maximalzuschüsse addieren sich nicht. Wer größere Pakete plant, kann Maßnahmen über mehrere Jahre strecken oder die Gesamtsanierung zum Effizienzhaus über den KfW-Kredit 261 mit bis zu 45 Prozent Tilgungszuschuss prüfen.
Voraussetzungen: Der Bauantrag des Gebäudes muss mindestens fünf Jahre zurückliegen, die technischen Mindestanforderungen (U-Werte) müssen eingehalten werden, und der Antrag ist vor Vorhabensbeginn zu stellen. Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden. Alternativ zur BAFA-Förderung kommt für Selbstnutzer der Steuerbonus nach §35c infrage – beides zusammen geht für dieselbe Maßnahme nicht.
Die wichtigsten Eckwerte
- Grundförderung
- 15 % der förderfähigen Kosten
- Mit iSFP-Bonus
- 20 % – und doppelter Kostendeckel (60.000 EUR je Wohneinheit und Jahr)
- Maximaler Zuschuss
- 12.000 EUR pro Jahr und Wohneinheit (mit iSFP)
- Voraussetzung
- Gebäude mind. 5 Jahre alt, Antrag vor Beginn, Energieeffizienz-Experte
Datenstand: 20 Programme, zuletzt geprüft am 02.07.2026. Maßgeblich sind die Richtlinien der Fördergeber.
Was steht Ihnen konkret zu?
Beantworten Sie wenige Fragen zu Ihrem Vorhaben – der Förder-Check rechnet die passenden Programme samt erlaubter Kombinationen aus und liefert die Anträge und Formulare gleich mit.
Jetzt kostenlos prüfen →